Der Gesetzgeber in Deutschland hat wieder einmal erbarmungslos zugeschlagen. Im Bereich der Lohnabrechnung gibt es einen neuen Freibetrag. Der Freibetrag erhöht sich um 126 € im Jahr. Dadurch erhöht sich der Nettobetrag/Auszahlungsbetrag um einen Betrag um die 2 €. Dafür müssen jedoch alle Abrechnungen des laufenden Jahres rückgerechnet werden.

Abrechnen – automatische Rückrechnung – Neuer PAP 2013

Die geänderten Programmablaufpläne (PAP) für das Jahr 2013 wurden am 21.02.2013 rückwirkend zum 01.01.2013 gültig.

Die Anhebung des Grundfreibetrags um 126 Euro auf 8.130 Euro führt zusammen mit der verbesserten Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge zu einer Senkung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer. Aus diesem Grund hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für 2013 rückwirkend geändert

Der bisher vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren. Aus diesem Grund wird nach Einspielung des Patches 9100.11 eine automatische Korrektur für alle Arbeitnehmer vom Programm abgestellt. Diese Rückrechnung sollte durchgeführt werden. Über den Info-Button ist ersichtlich für welchen Arbeitnehmer Differenzen ermittelt werden.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.